VERHINDERUNGSPFLEGE
Ihre Verhinderungspflege in unserer Wohngemeinschaft
Ihre Pflegekraft oder ein pflegender Angehöriger sind für einen bestimmten Zeitraum an der Pflege verhindert? Dann brauchen Sie sich dank SEBA 24 keinerlei Sorgen machen. Wir stehen an Ihrer Seite und unterstützen Sie in diesem Zeitraum mit unserer Verhinderungspflege.
Während einer Verhinderungspflege in unserer Wohngemeinschaft können Sie sich auf zuverlässige und empathische Pflegekräfte freuen. Wir sind jederzeit für Sie da und unterstützen Sie mit dem Blick auf Ihre individuellen Wünsche.
Eindrücke unserer Wohngemeinschaft
Hier werden wir bald Eindrücke aus unserer Wohngemeinschaft für Sie bereitstellen.
Die Gesetzeslage zur Verhinderungspflege
Bei einer kurzfristigen Verhinderung zur Ausübung der pflegerischen Maßnahmen bei einem Angehörigen, steht Ihnen rechtlich ein Anspruch auf Verhinderungspflege zu. Dieser kann für Personen ab dem Pflegegrad 2 bezogen werden, wenn die eigentliche Pflegekraft entfällt. Maßgebend ist hier die Bewilligung eines Antrages über Verhinderungspflege im häuslichen Umfeld über einen Zeitraum bis maximal 6 Wochen.
- wenn sich die Pflegekraft im Urlaub befindet
- wenn die Pflegekraft selbst an einer Erkrankung leidet
- wenn die Pflegekraft sich in persönlichen oder familiären Krisensituationen befindet
- wenn die Pflegekraft aus sonstigen privaten Gründen verhindert ist
Wie lange kann man eine Verhinderungspflege beanspruchen?
Eine Verhinderungspflege kann bis zu einem Zeitraum von maximal 6 Wochen im Kalenderjahr beansprucht werden. Dabei ist die Einteilung der zur Verfügung stehenden Zeit allerdings nicht vorgeschrieben. Das bedeutet, dass eine Verhinderungspflege völlig individuell auf Ihre aktuelle Situation angepasst werden kann. Beispielsweise können Sie die insgesamt 42 Tage am Stück nutzen oder diese über ein Jahr lang verteilen. Eine weitere Möglichkeit ist die stundenweise Verhinderungspflege, welche täglich im eigenen häuslichen Umfeld stattfindet.
Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege?
Für den Fall, dass Sie bereits zusätzliche Mittel der Kurzzeitpflege beanspruchen, so können diese auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Dabei werden die Kosten für alle pflegerischen Maßnahmen, wie der sozialen Betreuung, der Mobilität, der Ernährung und der Körperpflege von den Pflegekassen übernommen.
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